2. Die von der Privatklägerschaft geltend gemachte Zivilforderung wird gemäss Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Die Verfahrenskosten betragen insgesamt Fr. 1'674.--, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 1'274.-- und der reduzierten Gerichtsgebühr von Fr. 400.--. Davon trägt der Beurteilte pauschal Fr. 1'000.--.