://: I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 12. März 2013, lautend: "1. C.____ wird des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig erklärt und zu einer Busse von Fr. 600.-- verurteilt, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen, in Anwendung von Art. 292 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB.