Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht mit seinem Feuerwerk den Spielplatz betreten hat, bereits vor Ort befunden hat. Auf die entsprechende Frage, ob sich A.____ auch unter den drei oder vier Kindern auf dem Spielplatz befunden hat, als er dorthin gekommen ist, hat der Beschuldigte ausgeführt: "A.____ befand sich zu diesem Zeitpunkt auch auf dem Spielplatz. Aber er war da mit seinen Kollegen zusammen. Erst als ich da war, kamen sie dann alle zu mir" (act. 65 Frage 26). Ebenso hat er auf die Frage, welchen Abstand er zu diesem Zeitpunkt zu A.____ gehabt habe, Folgendes zu Protokoll gegeben: "Ca. 10 oder 20 Meter.