3.2.1 In Bezug auf die Gespräche zwischen dem Beschuldigten und dem Betroffenen im Zeitraum vom 13. Juli 2012 bis zum 1. August 2012 liegen zur Ermittlung des relevanten Sachverhalts die Aussagen des Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahmen durch die Polizei Basel- Landschaft vom 7. August 2012 (act. 53 ff.) und vom 30. Januar 2013 (act. 229 ff.), seine Depositionen anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung (act.