C. Mit Eingabe vom 7. Juni 2013 erklärte die Staatsanwaltschaft die Anschlussberufung mit folgenden Anträgen: Es sei der Beschuldigte zusätzlich wegen mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung für die Vorfälle bzw. Gespräche im Zeitraum vom 13. Juli 2012 bis 1. August 2012 schuldig zu erklären und zu einer Busse von insgesamt CHF 1'000.-- zu verurteilen (Ziff. 1). Im Übrigen sei das angefochtene Urteil in Abweisung der Berufung des Beschuldigten vollumfänglich zu bestätigen (Ziff. 2). D. Mit Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 20. Juni 2013 wurde das mündliche Verfahren angeordnet.