B. Gegen das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 12. März 2013 meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 22. März 2013 die Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 17. Mai 2013 stellte er die folgenden Rechtsbegehren: Es sei in Abänderung von Ziffer 1 des angefochtenen Urteils der Beschuldigte des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig zu erklären und zu einer Busse von CHF 100.-- zu verurteilen (Ziff. 1). Es sei in Abänderung von Ziffer 1 des angefochtenen Urteils der Beschuldigte betreffend den Vorfall vom 1. August 2012 vom Vorwurf des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung freizusprechen (Ziff. 2).