Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 12. März 2013 erklärte das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft C.____ des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 600.-- (bzw. zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse); dies in Anwendung von Art. 292 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB. Die von der Zivilklägerschaft geltend gemachte Zivilforderung wurde gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen.