2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 6'200.00, beinhaltend eine Gebühr von CHF 6'000.00 sowie Auslagen von CHF 200.00, gehen zu Lasten des Beschuldigten. 3. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 2'788.10 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 223.05, insgesamt somit CHF 3'011.15, aus der Gerichtskasse entrichtet.