Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung reicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten seine Honorarnote vom 30. Oktober 2012 ein, welche einen Aufwand von 9,9 Stunden ausweist. Für die heutige Hauptverhandlung sind ausserdem 5 Stunden einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 2'788.10 (inklusive Auslagen von CHF 106.10) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 223.05, insgesamt somit CHF 3'011.15, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist. Der Beschuldigte, der zu den Verfahrenskosten verurteilt wurde, hat gemäss Art.