187 ff.), er sich in der Probezeit befand (Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister vom 24. Oktober 2012) oder ein Strafverfahren gegen ihn hängig war (act. 299). Es zeigt sich daher, dass der Beschuldigte die Vielzahl von Chancen, die ihm gewährt wurde, nicht zu nutzen wusste. Sodann ist aufgrund des ärztlichen Berichts der Psychiatrischen Dienste für Abhängigkeitserkrankungen vom 14. Februar 2012 sowie aufgrund des Verlaufsberichts der Psychiatrie Baselland vom 13. August 2012 ersichtlich, dass von einer längerfristig ungünstigen Prognose auszugehen ist.