Würde man der Argumentation des Beschuldigten folgen, so würde dies dazu führen, dass diejenige flüchtende Person, welche mit einer angemessenen Geschwindigkeit auf der Flucht ist, gegenüber derjenigen flüchtenden Person, die exorbitant zu schnell fährt und andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, benachteiligt würde. Zudem wurden die anderen Verkehrsteilnehmer mittels Blaulicht und Wechselklanghorn vorschriftsgemäss vor dem Beschuldigten und seiner halsbrecherischen Fahrweise gewarnt. Im Übrigen hätte der Beschuldigte seine