Im Bericht der Psychiatrie Baselland vom 13. August 2012 werde ausdrücklich festgehalten, der Verlauf der Behandlung habe gezeigt, dass ein abstinentes Leben für den Beschuldigten nicht möglich sei und eine längerfristig ungünstige Prognose gestellt werden müsse. Da der Beschuldigte durch seine Alkohol- und Drogenabhängigkeit ein dissoziales Verhalten zeige und sich an keine Regeln, Auflagen oder Gesetze halte, müsse von einer längerfristig ungünstigen Prognose ausgegangen werden. Es bestehe daher kein Raum für eine nur bedingt ausgesprochene Strafe.