Vor den Schranken des Kantonsgerichts bringt die Staatsanwaltschaft heute ergänzend vor, die Gruppentreffen des Blauen Kreuzes habe der Beschuldigte offenbar nur bis Mitte Mai, und somit lediglich einmal, besucht und zu den Treffen der Anonymen Alkoholikern gehe er auch nicht mehr. Im Bericht der Psychiatrie Baselland vom 13. August 2012 werde ausdrücklich festgehalten, der Verlauf der Behandlung habe gezeigt, dass ein abstinentes Leben für den Beschuldigten nicht möglich sei und eine längerfristig ungünstige Prognose gestellt werden müsse.