Sowohl sein Verhalten als auch seine Fahrweise würden eindrücklich aufzeigen, dass ihm der Führerausweis zu Recht entzogen worden sei. Im Übrigen seien die anderen Verkehrsteilnehmer durch das Blaulicht und das Wechselklanghorn nicht nur vor der nahenden Polizei, sondern vielmehr auch vor dem flüchtenden Beschuldigten auf seiner absolut rücksichtslosen Flucht gewarnt worden. Es könne daher keine Rede davon sein, dass es die Polizei selbst gewesen sei, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe, weshalb diesbezüglich nichts zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen sei.