Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung vor den Schranken des Kantonsgerichts führt der Beschuldigte in Bezug auf die polizeiliche Nachfahrt ergänzend aus, die Polizei werde für solche Situationen speziell ausgebildet, weshalb sie die Nachfahrt mangels Verhältnismässigkeit hätte abbrechen müssen. Hinzu komme, dass das Motorrad in der Einbahnstrasse neben den entgegenkommenden Fahrzeugen Platz gefunden habe, währenddem es für das Polizeiauto sehr eng geworden sei. Folgerichtig sei die Strafe erheblich zu reduzieren. Im Weiteren gehe aus dem Gutachten von C.____ lediglich hervor, dass eine Alkoholrückfallgefahr bestehe.