In seiner Eingabe vom 15. August 2012 legt der Beschuldigte dar, aus dem Bericht der Psychiatrie Baselland vom 13. August 2012 könne entnommen werden, dass er eine stationäre Therapie ablehne. Indessen bestehe die Bereitschaft seinerseits für eine ambulante Behandlung, weshalb die Anordnung einer solchen zu prüfen sei.