Im Weiteren habe er kein Motorfahrzeug mehr eingelöst und sich bezüglich seiner Drogenproblematik durch den Psychiatrischen Dienst für Abhängigkeitserkrankungen Basel-Landschaft betreuen lassen, wo er wöchentlich Methadon beziehe. Sodann habe die Verbüssung der zunächst zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschobenen Freiheitsstrafe von 90 Tagen einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.