Demnach habe die Personenwagenlenkerin nach rechts in eine Einfahrt einer Liegenschaft einbiegen wollen und aufgrund der schmalen Einfahrt nach links ausgeholt. In diesem Moment habe der Beschuldigte den Personenwagen rechts überholen wollen und sei mit dem vorderen rechten Kotflügel des Personenwagens kollidiert, als dieser in die Einfahrt eingelenkt habe. Es sei unbestritten, dass die Personenwagenlenkerin den rechten Richtungsblinker eingeschaltet gehabt habe. Die Blutalkohol-Bestimmung und toxikologische Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel habe beim Beschuldigten unter anderem einen Nachweis