II. Materielles 1. Gegenstand der Berufung Aufgrund der seitens der Parteien eingereichten Rechtsschriften sowie der anlässlich der heutigen Hauptverhandlung gehaltenen Parteivorträgen zeigt sich, dass die Verurteilung wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln betreffend das in Ziff. 2 der Anklageschrift geschilderte Ereignis sowie die Strafzumessung Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens bilden. Demgegenüber bleiben die Ausführungen des Strafgerichtspräsidenten betreffend den in Ziff. 1 der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalt sowie die weiteren Verurteilungen betreffend das in Ziff.