H. Mit Verfügung vom 16. August 2012 hiess der Präsident des Kantonsgerichts Basel- Landschaft, Abteilung Strafrecht, den Antrag des Beschuldigten auf Einholung einer Ergänzung des Berichts vom 13. August 2012 bei der Psychiatrie Baselland, Beratungsstelle Liestal, gut und legte fest, dass sich der ergänzende Bericht über die konkrete Ausgestaltung und Durchführung einer allfälligen engmaschig kontrollierten ambulanten Behandlung samt Erfolgsaussichten und Auswirkungen auf die Legalprognose auszusprechen habe.