Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, begehrte mit Berufungsantwort vom 5. Juli 2012, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und das Urteil des Strafgerichtspräsidenten Basel-Landschaft vom 6. März 2012 sei zu bestätigen.