C. Mit Verfügung vom 3. Mai 2012 bewilligte der Präsident des Kantonsgerichts Basel- Landschaft, Abteilung Strafrecht, dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Advokat Christoph Dumartheray für das zweitinstanzliche Verfahren. D. Der Beschuldigte hielt mit Berufungsbegründung vom 29. Juni 2012 an seinen Rechtsbegehren gemäss Berufungserklärung vom 24. April 2012 fest und beantragte überdies die Einholung eines ergänzenden psychiatrischen Gutachtens sowie eines Berichts beim Psychiatrischen Dienst für Abhängigkeitserkrankungen Basel-Landschaft.