Überdies seien die Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie die Busse von CHF 1'000.00 aufzuheben und an deren Stelle gemeinnützige Arbeit von 480 Stunden mit bedingtem Strafvollzug, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von CHF 300.00 auszusprechen. Eventualiter seien eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 10.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von CHF 300.00 auszufällen. Allenfalls seien für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe anzuordnen und Weisungen zu erteilen, unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates, wobei dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Christoph Dumartheray zu bewilligen sei.