B. Gegen obgenanntes Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Advokat Christoph Dumartheray, mit Eingabe vom 19. März 2012 Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 24. April 2012 beantragte der Beschuldigte, er sei in Bezug auf das in Ziff. 2 der Anklageschrift vom 10. November 2011 geschilderte Ereignis vom Vorwurf der groben Verletzung von Verkehrsregeln freizusprechen und stattdessen wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln zu verurteilen.