Mit Urteil vom 6. März 2012 erklärte der Strafgerichtspräsident Basel-Landschaft A.____ der mehrfachen groben und der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 1'000.00 (beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen), dies in Anwendung von Art. 90 Ziff. 1 SVG (i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 18 Abs. 1 SSV, Art.