{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-10-30", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-88_2012-10-30.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d0da7931-2af4-4e05-8247-6772f6c48381&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050917", "Checksum": "d73288a072463f74ce702e4ea2549787"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-88_2012-10-30.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=686efadb-8351-49ed-a14c-47c8e6492986", "Checksum": "7936d478885b926f9417ea27865a05ca"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 12 88", "460 2012 88"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 30.10.2012 460 12 88 (460 2012 88)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfache einfache sowie mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:45:24", "Checksum": "86773603c7e1a31575c748e0fafbaebb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 30.10.2012 460 12 88 (460 2012 88)\nRegeste:\nMehrfache einfache sowie mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc.\n\nSeite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n2. Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-\nLandschaft vom 3. Mai 2012 wurde dem Beschuldigten für das Rechtsmittelverfahren die amtliche Verteidigung mit Advokat Christoph Dumartheray bewilligt. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung reicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten seine Honorarnote vom 30. Oktober\n2012 ein, welche einen Aufwand von 9,9 Stunden ausweist. Für die heutige Hauptverhandlung\nsind ausserdem 5 Stunden einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten für\nseine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 2'788.10 (inklusive Auslagen\nvon CHF 106.10) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 223.05, insgesamt somit\nCHF 3'011.15, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist. Der Beschuldigte, der zu den Verfahrenskosten verurteilt wurde, hat gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO dem Kanton die Entschädigung\nzurückzuzahlen und der Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und\ndem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.\n\nSeite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemnach wird erkannt:\n\n://: 1. In Abweisung der Berufung des Beschuldigten wird das Urteil des\nStrafgerichtspräsidenten Basel-Landschaft vom 6. März 2012 vollumfänglich bestätigt.\n\n2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von\nCHF 6'200.00, beinhaltend eine Gebühr von CHF 6'000.00 sowie\nAuslagen von CHF 200.00, gehen zu Lasten des Beschuldigten.\n\n3. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 2'788.10 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 223.05,\ninsgesamt somit CHF 3'011.15, aus der Gerichtskasse entrichtet.\n\nDer Beschuldigte, der zu den Verfahrenskosten verurteilt wurde,\nwird verpflichtet, dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen\nund der Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).\n\nPräsident Gerichtsschreiber\n\nDieter Eglin Dominik Haffter\n\nSeite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}