Schliesslich gingen die Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 7'313.25 zu Lasten des Beschuldigten und die Kosten der amtlichen Verteidigung wurden unter Vorbehalt der Rückzahlungsverpflichtung des Beschuldigten aus der Gerichtskasse entrichtet. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Entscheides eingegangen.