A. Mit Urteil vom 6. Februar 2012 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft A.____ des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des Verstosses gegen das Verbot harter Pornographie, der versuchten Vereitelung einer Blutprobe sowie des Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand für schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bei einer