IV. Dieses Urteil wird den Parteien sowie der Polizei Basel-Landschaft, Informationsabteilung, Datenaufbereitung, Postfach, 4410 Liestal (mit einer Kopie des Strafbefehls) schriftlich eröffnet. Vizepräsident Gerichtsschreiberin Stephan Gass Nicole Schneider Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht