II. Die Verfahrenskosten von CHF 4'700.--, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 4'500.-- und Auslagen von CHF 200.--, gehen Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht zu Lasten des Berufungsklägers. III. Der Berufungskläger wird verpflichtet, dem Berufungsbeklagten für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung im Betrag von total CHF 4'201.20 zu bezahlen.