4.3 Gemäss dem ersten Arztbericht vom 27. März 2008 wurde beim Berufungskläger eine Kontusion an der rechten Schulter mit Einblutung in dem rechten Deltamuskel (M. deltoideus) sowie Sensibilitätsstörungen im Mittelarmnerv (N. medianus) festgestellt. Der behandelnde Arzt ordnete folgende Therapie an: "Schonung in einer Mitellaschlinge für 2 Tage. Analgesie mit Irfen und Dafalgan nach Bedarf." Ausserdem erklärte er den Berufungskläger bis 2. April 2008 als arbeitsunfähig (vgl. act.