Bei näherer Betrachtung des Ausmasses der festgestellten Verletzung erscheint ausserdem die dafür geschilderte Ursache als gänzlich unrealistisch. In den ärztlichen Berichten ist nämlich von einem ca. 6 cm langem Hämatom mit einem Durchmesser von 1 cm beim Deltamuskel ventrolateral, d.h. "zum Bauch und zur Seite gelegen" (vgl. http://flexikon.doccheck.com) die Rede. Da die Autotüre des Dienstfahrzeuges - wie oben bereits erwähnt - nicht von einer Metallkante umrahmt wird und der Berufungskläger ausserdem muskulös gebaut ist (act. 111) resp. über eine kräftig ausgebildete Schultermuskulatur verfügt (act.