3.2 Wie im rechtsmedizinischen Gutachten festgehalten wurde, kann die Einwirkung der Kante einer Fahrzeugtür gegen den rechten Arm durchaus der Grund und damit im Prinzip kausal für die diagnostizierte Verletzung am rechten Deltamuskel sein. Im vorliegenden Fall kann nun aber nicht auf die Darstellung des Berufungsklägers, insbesondere auf seine Behauptung, durch die Autotüre an der rechten Schulter verletzt worden zu sein, abgestellt werden, weil diese Version der Geschehnisse - wie zuvor dargelegt - nicht als logisch erscheint, sich mit den Ergebnissen der Tatrekonstruktion nicht vereinbaren lässt und auch sonst nicht nachgewiesen ist.