Just in diesem Moment sei A.____ von hinten zwischen die Fahrertüre und das Dienstfahrzeug herangetreten, so dass er ihn mit der Fahrertüre touchiert habe (act. 119). In der erstinstanzlichen Verhandlung erklärte B.____ erneut, dass er von C.____ an der Wegfahrt gehindert worden sei. Er habe sich von diesem bedroht gefühlt. Er sei ins Auto gesessen, habe sich auf C.____ konzentriert und laut gesagt, dass er wegfahren wolle. Beim Zumachen der Autotüre habe es dann "Bum" gemacht. Erst da habe er bemerkt, dass A.____ sich von hinten angenähert haben musste (act. 547).