1.1 Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) in Kraft getreten. Gemäss Art. 454 Abs. 1 StPO werden Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide, die nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung gefällt wurden, nach neuem Recht beurteilt. Das im vorliegenden Fall angefochtene Urteil datiert vom 9. November 2011, weshalb die neue Strafprozessordnung Anwendung findet.