D. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Sissach, beantragt mit Eingabe vom 28. Juni 2012 die Abweisung der Berufung. Der Berufungsbeklagte beantragt mit Eingabe vom 10. August 2012 die Berufung in Bestätigung des Strafgerichtsurteils vom 9. November 2011 abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Sämtliche Zivilforderungen seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen; alles unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Berufungsklägers. Die Begründungen dieser Anträge werden - soweit erforderlich - in den nachfolgenden Erwägungen wiedergegeben.