Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht Sachverhalt A. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Sissach, vom 13. Januar 2011 wurde B.____ wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 170.--, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 900.-- verurteilt. Die von A.____ geltend gemachte Zivilforderung in der Höhe von CHF 48'136.10 wurde auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1'414.-- sowie die Urteilsgebühr von CHF 250.-- wurden B.____ auferlegt.