werden können." Im Übrigen wird das Urteil des Strafgerichts bestätigt. II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 9'500.–, beinhaltend eine Urteilsgebühr von CHF 9'000.– sowie Auslagen von CHF 500.–, gehen im Umfang von CHF 4'200.– zu Lasten des Beschuldigten A.____, im Umfang von CHF 4'750.– zu Lasten des Beschuldigten B.____ und im Umfang von CHF 550.– zu Lasten des Staates.