zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 20.–, bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 500.–, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen,