c) In teilweiser Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Verbeiständung wird C.____ mit Wirkung ab 1. September 2011 die unentgeltliche Verbeiständung mit Advokat A. Sami bewilligt. Advokat A. Sami wird für die Opfervertretung aus der Gerichtskasse ein Honorar in Höhe von Fr. 1'770.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertssteuer) zugesprochen.