4. a) B.____ trägt die ihn betreffenden Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 15'259.45 und eines Anteils von Fr. 4'500.-- an der Gerichtsgebühr (Art. 426 Abs. 1 StPO). b) Das Honorar des amtlichen Verteidigers Advokat R. Wirz in Höhe von insgesamt Fr. 19'497.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) wird aus der Gerichtskasse entrichtet.