des einen Deliktsbetrag von Fr. 14'844.05 übersteigenden Diebstahls, im Fall 40 von der Anklage des Diebstahls einer Videoka- Seite 26 http://www.bl.ch/kantonsgericht mera, im Fall 53 von der Anklage des Diebstahls eines Laptops sowie im Fall 77 von der Anklage der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne der Abgabe von Betäubungsmitteln freigesprochen.