Seite 25 http://www.bl.ch/kantonsgericht handlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der einfachen und der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und verurteilt zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 9 Monaten unbedingt,