IV. 1. a) B.____ wird des gewerbsmässigen und teilweise bandenmässigen Diebstahls, des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Hehlerei, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen und teilweise versuchten Hausfriedensbruchs, der Gehilfenschaft zum Angriff, der Wider-