3.15 Die Bussenhöhe von CHF 60.– für die Verurteilung wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln ist nicht angefochten und als angemessen ebenfalls zu bestätigen. Im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle praxisgemäss eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag.