3.12 Hinsichtlich des Verschuldens gilt es mit der Vorinstanz besonders hervorzuheben, dass mit knapp CHF 77'000.– ein sehr hoher Deliktsbetrag vorliegt. Ebenso sind der persönlich erzielte Gewinn von CHF 19'500.– sowie der B.____ zuzuordnende Sachschaden von CHF 20'000.– von aussergewöhnlich grossem Ausmass. B.____ sind neben neun Einbruchdiebstählen von allen fünf Beschuldigten die meisten Fälle von Diebstählen aus Fahrzeugen und damit verbundenen Straftaten zuzuordnen, nämlich deren 20 (Versuche jeweils inbegriffen). Weiter ist festzustellen, dass B.____