Zu den Schuldsprüchen bezüglich gewerbsmässigen und einfachen Diebstahls kommt eine Vielzahl an weiteren, grösstenteils erheblichen Delikten hinzu (mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Hehlerei, Sachentziehung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher und teilweise versuchter Hausfriedensbruch, mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher Konsum von Betäubungsmitteln). Besonders hervorzuheben gilt es zudem, dass der Berufungskläger A.____ über einen langen Zeitraum innerhalb der Gruppierung eine aktive Rolle inne hatte, er einschlägig jugendstrafrechtlich vorbestraft war (act.