Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht (CHF 14'000.–) sowie der Sachschaden (CHF 27'000.–) sind allesamt als hoch einzustufen. Zu den Schuldsprüchen bezüglich gewerbsmässigen und einfachen Diebstahls kommt eine Vielzahl an weiteren, grösstenteils erheblichen Delikten hinzu (mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Hehlerei, Sachentziehung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher und teilweise versuchter Hausfriedensbruch, mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher Konsum von Betäubungsmitteln).