_ beantragt, er sei lediglich zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eventualiter zu einer bedingten Strafe von 23 Monaten, subeventualiter zu einer Strafe von 23 Monaten, davon 11 unbedingt, zu verurteilen. B.____ stellt für den Fall der Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen Gehilfenschaft zum Angriff das Begehren, er sei in Abänderung des vorinstanzlichen Erkenntnisses zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 16 Monaten, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 60.– zu verurteilen.