Ohnehin erscheint die vom Beschuldigten geschilderte Version wenig plausibel: Davon ausgehend, die drei Personen hätten tatsächlich mit C.____ bloss reden wollen, würde es keinen Sinn ergeben, dass B.____ in seinem Auto mitten in einer kalten Novembernacht dermassen lange auf diese warten musste. Die drei Personen hätten sich ohne Probleme allenfalls nach Gesprächsbeendigung wieder mit ihm in Verbindung setzen können.